Unser regierender Bürgermeister Michael Müller hat in seiner Regierungserklärung vom 26.03.2020 an die Mitglieder in Sportvereinen folgenden dringenden Appell gerichtet:
„Der Sport kann uns nach der Krise wieder schnell zusammenführen und verbinden. Natürlich fehlen den Sportvereinen durch die Ausnahmesituation jetzt Einnahmen und die Angst ist groß, dass Menschen jetzt auch aus finanziellen Gründen austreten. Meine dringende Bitte an alle Sportbegeisterte ist deshalb: Bitte bleiben Sie Mitglied in ihren Vereinen, unterstützen sie diese weiter durch ihre Beiträge. Die Vereine werden es Ihnen vielfach danken, auch mit vielen Angeboten nach der Krise.“
Unsere Mitglieder scheinen sich diesen Appell zu Herzen zu nehmen. Danke dafür! Hoffen wir, dass nicht irgendwann finanzielle Einbußen bei den ein oder anderen eine Überprüfung der eigenen finanziellen Möglichkeiten notwendig macht….
So viel zum Verantwortungsgefühl. Aber wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Die TiB hat am 02. April 2020 FAQs veröffentlicht, in der der Vorstand folgende Fragen hinsichtlich der Beitragszahlungen in Zusammenhang mit der Einstellung des Sportbetriebs wegen der Corona-Pandemie beantwortet:
- Können die Mitglieder die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen?
- Kann der Beitrag vom Mitglied gekürzt werden, wenn kein Sportbetrieb stattfindet?
- Darf der Verein einen ungeminderten Monats- bzw. Quartalsbeitrag einziehen?
- Wie geht der Verein mit ersparten Kosten infolge der Einstellung des Sportbetriebes um?
Die Antworten findet Ihr hier –> https://tib1848ev.de/news/faq-der-tib-zu-covid-19/
Vor allem wird ausführlich diskutiert, was die Mitgliedschaft in einem Verein unterscheidet von der Nutzung des Leistungsangebotes eines kommerziellen Anbieters. Und die Antworten zeigen auf, was der Verein auch ohne „analogen“ Sportbetrieb so alles leistet, z. B. das Angebot von Trainingsvideos unserer freiberuflichen Trainer_innen.