Aufgrund der neuen Berliner Verordnung gilt ab sofort für alle Erwachsenen 2G+ in allen Räumlichkeiten der TiB, d. h. alle Erwachsenen müssen vollständig geimpft oder genesen und ZUSÄTZLICH getestet sein. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden und einen Schülerausweis bei sich führen, gilt weiterhin 3G. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Wir möchten Euch folgende zusätzliche Hinweise zu den neuen – ab sofort geltenden – Regelungen geben:
- Laut der Berliner Verordnung gäbe es zwar auch die Möglichkeit, dass alternativ zum Test der Abstand zwingend einzuhalten wäre, der Hauptverein hat jedoch diese Möglichkeit jedoch nicht für den Tanzsport freigegeben. Somit kann die von LTV-Berlin kommunizierte Möglichkeit, dass ein Tanzpaar aus Personen des gleichen Haushalts von der Testpflicht befreit sein könnte (sofern der Abstand zu anderen Tanzpaaren sicher gestellt wäre), in unseren Räumen nicht realisiert werden. Im Ergebnis müssen alle erwachsenen Tänzer*innen nicht nur geimpft bzw. genesen, sondern zusätzlich getestet sein.
- Der Testnachweis, der zusätzlich zu dem Nachweis der vollständigen Impfung bzw. der Genesung, zu erbringen ist, wird grundsätzlich durch einen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test erbracht (d.h. in einem anerkannten Testzentrum, „Bürgertest“). Alternativ kann der Nachweis auch durch einen unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person durchgeführten Selbsttest erbracht werden (Dokumentation und Nachweis entsprechend Formular des LSB).
- Für Paare, die freies Training machen gilt grundsätzlich ebenfalls, dass ein negativer Test erforderlich ist, um anderen Paaren auch die Möglichkeit des Trainings im gleichen Saal zu geben. Dieser ist in TimeTree zu hinterlegen.
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung ggü. der Abteilungsleitung nachweisen, müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen. Kostenlose PCR-Test für diese Personen können in den Schnelltestzentren des Berliner Senats 1x in der Woche in Anspruch genommen werden.
- Trainer*innen müssen für jeden Tag mit Training einen Schnelltest eines Testzentrums oder einen unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest nachweisen. Diese Tests sind zu dokumentieren.
Bitte beachtet, dass im Interesse aller Mitglieder die Räume weiterhin (trotz der kalten Jahreszeit) ausreichend zu lüften sind und die Maskenpflicht überall gilt (außer beim Tanzen selber). Masken können bei Training innerhalb der Tanzsäle abgenommen werden, wir empfehlen aber dringlich, Masken immer dann zu nutzen, wenn Mindestabstände zu Personen anderer Haushalte unterschritten werden (z. B. bei Erklärungen, am Flächenrand).
Beste Grüße,
die Abteilungsleitung