Heute startet nach Aktualisierung der Corona-Verordnung des Senats das Indoor-Training!!!! Das bedeutet, dass Gruppentraining und Privatstunden grundsätzlich bereits ab heute möglich sind. Die Möglichkeiten zum freien Training bereiten wir vor. Dazu erfolgen separate Informationen.
Es gelten einige neue Regelungen:
- Die
Sportanlagen dürfen nur von Personen betreten werden, die entweder
- einen tagesaktuellen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test mit negativem Ergebnis vorweisen (das sind kostenlose Bürgertests des Senats oder unter Aufsicht einer von dem Verein beauftragten Person durchgeführte Selbsttests),
- einen Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung) vorlegen oder
- einen Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage nach und nicht älter als sechs Monate) vorlegen.
- Die Testpflicht (oder analoge Nachweispflicht) besteht nicht für Personen, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (dies gilt für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte).
- Für die Überprüfung der Tests, Impfbescheinigungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig. Die Verantwortlichen müssen vor dem ersten Training eine entsprechende Erklärung der TiB unterschrieben haben. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.
- Hinweise:
- Anders als bei anderen (z.B. kulturellen) Veranstaltungen herrscht bei der Sportausübung keine Abstands- bzw. Maskenpflicht. Aus diesem Grund besteht bis auf weiteres eine Testpflicht bei der Sportausübung.
- Um allen Mitgliedern die Trainingsmöglichkeit zu gewähren, gilt die o.g. Testpflicht ab sofort auch für Kaderpaare.
- Für
die Tanzsäle gelten ab dem 04.06.2021 folgende Regelungen:
- Trainingsgruppen von max. 10 Personen zzgl. Trainer*in können ohne Abstand mit einer Testpflicht für alle Teilnehmenden Sport treiben.
- Trainingsgruppen von max. 20 Personen bis zu 14 Jahren zzgl. Trainer*in können ohne Abstand ohne Testpflicht für alle Teilnehmenden mit Ausnahme der Trainer*innen Sport treiben.
- Ausnahme Terrassensaal: In diesem dürfen max. 8 Personen zzgl. Trainer*in trainieren.
Alle weiteren Informationen erhaltet Ihr in unseren aktualisierten Corona-Regelungen.
Wir freuen uns, dass wir wieder tanzen können!!!!!
Es ist bei niedrig bleibenden Inzidenzwerten vorgesehen, die Begrenzung der Gruppengröße in der Verordnung aufzuheben. Dann würden wieder Begrenzungen gelten, die sich auch die Saalgröße beziehen. Damit es dazu auch kommen kann: Bitte bleibt bei allen Lockerungen weiterhin vorsichtig – auf unserem Vereinsgelände und anderswo.