Training 27: Dynamische Gruppengröße entspr. Corona-Ampel

Wir haben uns im Verein für den Tanzsport vergleichsweise anspruchsvolle Richtwerte für den Flächenbedarf je Person gegeben (20 m²/Person). Wir sind überzeugt, dass wir nur damit die Chance haben, eine umfangreiche Ansteckung innerhalb einer Gruppe zu verhindern – falls eine angesteckte Person im Training dabei ist und wenn alle weiteren Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Somit gilt grundsätzlich:

  • Die maximale Raumbelegung ist festgelegt (Einfachsaal und VH 8+1, Doppelsaal 16+1, Terrassensaal 4+1, siehe Tabelle).
  • Die Trainer_innen sind grundsätzlich aufgefordert, ihre Trainingskonzepte dahingehend auszurichten, dass Mindestabstände und Lüftungspausen eingehalten werden können.
  • Die Trainer_innen sollten Kontakt mit Tänzer_innen auf ein Minimum reduzieren. Vor allem sollten sie in einem Gruppentraining möglichst nur mit einer Person Körperkontakt aufnehmen.

Diese Maßnahme führt in einigen (und nach Ende der Ferien sicher in weiteren) Gruppen dazu, dass die Gruppen geteilt werden müssen. Wir haben Verständnis dafür, dass einige Mitglieder darauf drängen, die Regelungen so anzupassen, dass wieder regulär trainiert werden kann. Das gilt insbesondere, solange die Fallzahlen in Berlin so gering sind, dass die Anwesenheit einer virustragenden Person im Training allein schon sehr unwahrscheinlich ist.

Uns als Abteilungsleitung liegt es am Herzen, Lockerungen nur dann vorzunehmen, wenn die Rahmenbedingungen es verantwortlich erscheinen lassen. Diese können sich aber ganz schnell ändern. Vor allem sehen wir unsere Verantwortung darin, dann sofort zu reagieren. Das Land Berlin hat sich die Corona-Ampel als Richtschnur für eigenes schnelles Handeln auferlegt. Die Indikatoren werden wöchentlich durch den Senat veröffentlicht, um über mögliche Handlungsbedarfe zu beraten. Wenn zwei der drei Indikatoren gelb sind, besteht Erörterungsbedarf im Senat und die Vorbereitung möglicher Maßnahmen ist erforderlich.

Wir als Abteilungsleitung wollen unser Handeln (d.h. unsere Gruppengrößen) an dieses Warnsystem koppeln und in Abstimmung mit der TiB folgendes dynamische System einführen:

  • Sofern mind. 2 der 3 Indikatoren grün sind, können die Trainer_innen eine leichte Erhöhung der maximalen Personenanzahl je Raum vornehmen (jedoch nicht mehr als max. 50%, d. h. max. 12+1 im VH, 24+1 im Doppelsaal und 6+1 im Terrassensaal) wenn diese weiteren Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Die Trainer_innen sehen die Möglichkeit, ihr Trainingskonzept z. B. durch zusätzliche Gruppenteilungen bei dynamischen Trainingselementen anzupassen, so dass die Mindestabstände auch weiterhin eingehalten werden.
  • Die Trainingsgruppe ist damit einverstanden.

Folgende weitere Hinweise zu dieser Regelung:

  • Sofern einzelne Personen in den Trainingsgruppen kein Training in erweiterter Gruppengröße wünschen, müssen die Gruppen auch diesen Personen ein Training in der ursprünglich vorgesehenen Gruppengröße ermöglichen (z.B. 14 tägig alternierend). Wir bitten die Gruppen um Akzeptanz zwischen„vorsichtigen“ und den „mutigen“ Tänzer_innen und die Trainer_innen, sensibel mit der Abfrage umgehen. Die Abteilungsleitung gibt gerne vertraulich Rückkopplungen aus den Gruppen an die Trainer_innen weiter.
  • Sobald weniger als 2 Indikatoren grün sind, tritt automatisch und unverzüglich die ursprünglich vorgesehene Gruppengröße in Kraft.
  • Diese Regelung gilt als Ausnahme ggü. der festgelegten Gruppengröße, sofern eine besonders risikoarme Gesamtsituation in Berlin vorliegt. Es gibt keinen Anspruch auf die erweiterten Gruppengrößen. Auch wird dadurch nicht das „normale“ Training vor Corona wieder eingeführt.
  • Die Gruppengrößen sind verbindlich und genau einzuhalten. Ein Überschreiten der festgelegten Gruppengrößen darf nicht erfolgen.
  • Sofern mit erweiterter Gruppengröße gearbeitet wird, muss von allen Seiten umso besser auf die Abstandsregelung geachtet werden.

Darüber hinaus wollen wir aus aktuellen Gründen auf folgendes hinweisen: Für Menschen, die aus einem Urlaub in einem Risikogebiet zurückkehren gilt die Corona-Testpflicht (als Ersatz für die Pflicht zu einer 14-tägigen Quarantäne). Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, darf das TiB-Gelände nicht betreten werden. Bitte beachtet auch, dass ein negatives Testergebnis keine Sicherheit in Bezug auf eine aktuelle Infizierung gibt. Bitte überlegt im Sinne Eurer Mittänzer_innen selbst, ob Ihr die letzten 14 Tage ausreichend risikoarm verbracht habt.

Und grundsätzlich: Bitte bleibt weiterhin vorsichtig. Wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass die bisher erreichten Lockerungen weiterhin Bestand haben können.

Und es gibt noch eine gute Nachricht: Das Sportzentrum ist wieder bis 23 Uhr geöffnet 

Die Abteilungsleitung