Mit Entscheidung des Senats Berlin wurde die absolute Beschränkung der Gruppen für Sporttraining in „gedeckten Sportanlagen“ aufgehoben, so dass ab jetzt die Größe der Sporthalle vorgibt, wieviele Sportler*innen gemeinsam trainieren dürfen. Wir haben die Vorgaben für unsere Räumlichkeiten in unsere nun aktualisierte Corona-Regelung für unsere Tanzsportabteilung aufgenommen.
In den Corona-Regelungen sind die max. Anzahl von Personen zzgl. Trainer*in aufgeführt. Diese dürfen ohne Abstand mit einer Testpflicht für alle Teilnehmenden (Ausnahme: Trainingsgruppe 20 Kinder bis 14 Jahre) Sport treiben.
In der Regel gelten die Gruppengrößen gemäß der Kategorie „Gruppentraining dynamisch“. Diese Gruppengröße ist so begrenzt, dass die vorgegebene Fläche je Sportler*in bei dynamischer Sportausübung eingehalten wird. Im Doppelsaal wären das bspw. 16 Tänzer*innen, im Einfachsaal weiterhin 10 Tänzer*innen.
Die Gruppengröße kann nach Entscheidung der Trainer*innen und in Abstimmung mit den Tänzer*innen erweitert werden bis zu der Gruppengröße der Kategorie „Gruppentraining eingeschränkt dynamisch“, sofern entweder durch stationäres Training keine dynamische Sportausübung stattfindet und/oder durch Aufteilen der Gruppe beim dynamischen Tanzen sicher gestellt werden kann, dass die vorgegebene Fläche zumindest je Sportler*in bei dynamischer Sportausübung eingehalten wird. Das wären im Doppelsaal 24 Tänzer*innen, im Einfachsaal 12.