3G-Regelung in unseren Räumlichkeiten ab dem 05.03.20222

Laut der aktualisierten Verordnung des Senats gilt ab dem 05.03.20222 die 3G-Regelung in unseren Räumlichkeiten, d.h. auch Personen ohne gültigen Impf-/Genesenennachweis können wieder im Verein trainieren.

Alle anwesenden Personen müssen also

  • nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen, zweiten Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen), oder
  • nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 3 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis) oder
  • nachweislich negativ getestet sein (als Testnachweis wird ein maximal 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest – ausgestellt durch eine offizielle Teststelle -, ein maximal 48 Stunden zurückliegender PCR-Test oder ein Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (4-Augen-Prinzip; siehe Formular des LSB Berlin) akzeptiert). Für Schüler*innen außerhalb der Ferien gilt der Schüler*innenausweis als ausreichender Nachweis.

Bitte beachtet, dass sich einige Gruppen darauf verständigt haben, dass sich als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme auch die Geimpften/Genesenen weiterhin vor dem Training mit einem Selbsttest testen.

Bitte bleibt vorsichtig!

Mit besten Grüßen,
Kerstin für die Abteilungsleitung

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